Was ist ein Jugendvertrauensrat?
Ein Jugendvertrauensrat ist das Sprachrohr zwischen Gewerkschaft und den Lehrlingen. Er hat die Aufgabe, die Interessen der Lehrlinge zu vertreten und die Lehrlinge, egal bei welchem Anliegen auch immer, zu unterstützen.
Wenn in einem Betrieb mindestens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so können diese für die Vertretung ihrer besonderen Interessen einen Jugendvertrauensrat wählen. Die Tätigkeitsdauer des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre.
Jugendvertrauensrat kann gewählt werden, wer:
- am Tag der Wahl das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- am Tag der Wahl mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist.
Rechte & Pflichten des Jugendvertrauensrates:
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen wesentlich jenen der Betriebsratsmitglieder.
- Weisungsfreiheit
- Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode
Jugendvertrauensräte von der Wien Energie Fernwärme Wien
Jugendvertrauensräte von Wien Energie Stromnetz
Jugendvertrauensräte von Wien Energie Gasnetz
Jugendvertrauensräte von den Wiener Linien (= zuständig für Holding, Friedhöfe Wien und Bestattung Wien)